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  • · Nachricht · Mitteilung des IDW

    Prüfungspflicht bei mittelgroßen haftungsbeschränkten Unternehmen

    | Das IDW hat sich am 16.7.2012 zu dem Thema Prüfungspflicht bei mittelgroßen haftungsbeschränkten Unternehmen gegenüber politischen Meinungsträgern mit einer Bitte wie folgt geäußert. |

     

    „Wir haben über unsere europäische Berufsorganisation FEE erfahren, dass der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments zur Zeit diskutiert, die Pflichtprüfung mittelgroßer Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkter Personenhandelsgesellschaften aus den Bilanzrichtlinien zu streichen. Ein solcher Schritt könnte erhebliche negative Auswirkungen auf den Gläubigerschutz und auf das Vertrauen in den europäischen Markt haben.

     

    Ihre historische - und immer noch geltende - Rechtfertigung bezieht die Pflicht zur Abschlussprüfung aus dem Schutzbedürfnis außenstehender Stakeholder (z. B. Gesellschafter, Gläubiger, Arbeitnehmer oder Fiskus) von Unternehmen, für deren Verpflichtungen keine natürliche Person eine unbegrenzte Haftung übernimmt. Die Pflichtprüfung ist insofern ein Korrelat zur Haftungsbegrenzung bei Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften. Verlässliche Informationen in Form von geprüften Jahresabschlüssen stellen eine wesentliche Grundlage für die Entscheidungen der Stakeholder dar und tragen dazu bei, Transaktionskosten (z. B. aufgrund der individuellen Vereinbarung sog. Covenants zwischen der Gesellschaft und einzelnen Gläubigern) zu senken. Darüber hinaus werden die Aufsichtsgremien der Gesellschaft in ihrer Kontrollfunktion durch den Abschlussprüfer maßgeblich unterstützt. Die Abschlussprüfung leistet somit einen wesentlichen Beitrag zum effizienten Funktionieren der nationalen und internationalen Güter- und Finanzmärkte.

     

    Eine Pflicht zur Abschlussprüfung ist nicht nur bei großen, sondern auch bei mittelgroßen haftungsbeschränkten Gesellschaften sinnvoll, da regelmäßig davon auszugehen ist, dass der daraus für alle Beteiligten insgesamt resultierende Nutzen höher ist als die Kosten der Prüfung. Vor allem Stakeholder, die nur in einem geringen Umfang Transaktionen mit dem Unternehmen durchführen, sind an einem institutionellen Schutzmechanismus interessiert, weil sie individuelle Sicherungsmaßnahmen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand durchsetzen könnten. Hinzu kommt, dass bei diesen Gesellschaften die etablierten Maßnahmen zur Unternehmensüberwachung geringer ausgeprägt sind als bei großen Unternehmen und insbesondere dann leicht umgangen werden können, wenn Eigentümer und Manager identisch sind. Somit ist die durch die Pflicht zur Jahresabschlussprüfung geschaffene standardisierte Schutzlösung ein wichtiger Baustein, um den mittelgroßen Gesellschaften den Zugang zu Eigen- oder Fremdkapital sowie zum Arbeits- und Gütermarkt zu erleichtern.

     

    Aus den zuvor genannten Gründen ist eine unabhängige, objektive und Vertrauen bildende Abschlussprüfung bei mittelgroßen haftungsbeschränkten Gesellschaften unentbehrlich. Dies sollte - wie bisher - einheitlich für alle EU-Staaten geregelt werden. Anderenfalls wäre zu befürchten, dass sich einzelne Mitgliedstaaten durch einen Verzicht auf die Prüfungspflicht und durch die damit verbundene vermeintliche Senkung von Bürokratiekosten für Unternehmen attraktiver machen wollen und einen „race to the bottom“ auslösen. Die zusätzlichen Kosten der Stakeholder würden insgesamt negative Konsequenzen für die europäische Volkswirtschaft mit sich bringen.

     

    Aus den zuvor genannten Gründen möchten wir Sie nachdrücklich darum bitten, der vorgeschlagenen Streichung der Pflichtprüfung für mittelgroße haftungsbeschränkte Gesellschaften entgegenzuwirken.“

     

    Quelle: IDW

    Quelle: ID 34744280

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