· Fachbeitrag · Musterfall
Auswirkung des BilRUG auf die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen, die nach dem 31.12.15 beginnen, sind die Regelungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (kurz BilRUG; BGBl I 15, 1245) zwingend zu beachten. Welche Auswirkungen die geänderten Regelungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) haben können, verdeutlicht der folgende Musterfall. |
1. Ausgangssituation
Im Oktober 2017 soll die Gesellschafterversammlung der Müller Kunststoffe GmbH den Jahresabschluss 2016 feststellen und über die Ergebnisverwendung beschließen. Da die Zahlen der GuV im Vergleich zum Vorjahr mitunter erheblich voneinander abweichen, rechnet der Geschäftsführer bei der Versammlung mit (intensiven) Nachfragen. Demzufolge bereitet er im Vorfeld auf, welche Abweichungen „lediglich“ auf die geänderten Vorschriften des BilRUG zurückzuführen sind.
Die GuV der Müller Kunststoffe GmbH hat folgendes Bild:
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