· Fachbeitrag · Musterfall
Erstmalige Organisation einer Inventur (Teil 2)
von Richard Spieker, Dortmund
| Im ersten Teil des Beitrags ( BBP 22, 181 ) wurde anhand eines Musterfalls (kleiner Dachdeckerbetrieb wird wegen § 141 AO originär buchführungspflichtig) insbesondere dargestellt, wie eine Inventurordnung aussehen sollte. Nachfolgend werden nun die Inventuranweisung sowie die Durchführung und Auswertung der Inventur betrachtet. Zudem wird eine Checkliste für eine Stichtagsinventur bereitgestellt (Abruf-Nr. 48496638 ). |
1. Inventuranweisung
Die jährliche Inventuranweisung sollte schriftlich erfolgen und rechtzeitig an alle von der Inventur betroffenen Personen und Abteilungen versendet werden. Die Inventuranweisung ist knapp und in verständlicher Sprache zu verfassen. Insbesondere auf separate „Unterinventuranweisungen“ für einzelne Bereiche sollte verzichtet werden. Die Mindestinhalte einer Inventuranweisung sind:
Übersicht / Mindestinhalte einer Inventuranweisung | ||
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