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  • · Fachbeitrag · Nachhaltigkeitsberichterstattung

    VSME ‒ der freiwillige Standard für kleinste und nicht gelistete kleine und mittlere Unternehmen

    von Prof. Dr. Hanno Kirsch, Meldorf

    | Am 13.11.24 hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) den VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) zur freiwilligen Anwendung durch kleinste und nicht kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen verabschiedet, der am 17.12.24 an die Europäische Kommission übermittelt wurde. Dieser Beitrag stellt die Struktur und die Grundlagen sowie die Offenlegungsanforderungen der beiden Module des VSME vor und beleuchtet den Nutzen, der sich aus der Anwendung des VSME ergibt. |

    1. Entwicklung des VSME

    Der VSME (www.iww.de/s12232) wurde vom Sustainability Reporting Board der EFRAG unter Hinzuziehung der zugeordneten EFRAG Sustainability Reporting Technical Expert Group entwickelt. Ausgangspunkt für den nun vorliegenden Standard war der vorausgehende ED (Exposure Draft) ESRS VSME (vgl. www.iww.de/s12234; ESRS = European Sustainability Reporting Standards), der von der EFRAG am 24.1.24 veröffentlicht wurde. Basierend auf den erhaltenen Rückmeldungen, Anwendungstests und mehreren Workshops wurden im finalen VSME gegenüber dem ED ESRS VSME wesentliche Vereinfachungen vorgenommen, so insbesondere der Verzicht auf die doppelte Wesentlichkeitsprüfung zur Identifizierung berichtspflichtiger Nachhaltigkeitsaspekte und die Straffung der Struktur auf zwei Module (ein Basismodul und ein umfassendes Modul) sowie die damit verbundene Reduzierung der Berichtsalternativen (vgl. 3.).

     

    Da der VSME ein freiwilliger Berichtsstandard ist, wird er ‒ im Unterschied zu den ESRS oder künftig den ESRS LSME (vgl. www.iww.de/s11761; LSMEs = listed small- and medium-sized enterprises) ‒ nicht als delegierter Rechtsakt von der Europäischen Kommission erlassen. Daher ist derzeit noch offen, ob der VSME auch in allen Amtssprachen der EU (also auch in Deutsch) veröffentlicht wird (vgl. DRSC, EFRAG übermittelt VSME an die Europäische Kommission: www.iww.de/s12233).