· Fachbeitrag · Notwendige Sorgfalt im kaufmännischen Verkehr
Due Diligence - Grundlagen und Checkliste für KMU
von WP/StB Prof. Dr. Bettina Schneider, FH Aachen und StB Prof. Dr. Wilhelm Schneider, HS Bonn-Rhein-Sieg
| Im Folgenden sollen Anlass und Inhalt einer Due Diligence erläutert werden. Im Rahmen einer Checkliste werden Beratern und Unternehmen Hinweise zu möglichen Prüfungsgebieten sowie zu vorzuhaltenden oder zu prüfenden Unterlagen gegeben. Entstanden ist die Checkliste aus der langjährigen praktischen Tätigkeit der Autoren bei einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. einer deutschen Großbank. |
1. Begriff
Der Begriff „Due diligence“ bezeichnet im Englischen die im kaufmännischen Verkehr notwendige bzw. zu erwartende Sorgfalt. Im übertragenen Sinne wird als Due Diligence die sorgfältige Analyse, Prüfung und anschließende Bewertung unterschiedlicher Anlagealternativen durch einen Investor verstanden. Sie kann sowohl im Zusammenhang mit einer geplanten Eigen- als auch einer Fremdkapitaltransaktion stehen. Dabei wird jedoch weder eine (gesetzliche) Prüfung des Jahresabschlusses noch eine (reine) Unternehmensbewertung durchgeführt.
2. Grundlagen
Unternehmen können sowohl aktiv als Investor als auch passiv als Zielobjekt, in das investiert werden soll, durch eine Due Diligence betroffen sein. Am häufigsten dürften Unternehmen „passiv“ durch Banken einer Due Diligence unterworfen werden. Anlässe sind vor allem bestehende oder geplante Fremdkapitaltransaktionen, seltener entsprechende Eigenkapitaltransaktionen.
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