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  • 10.04.2015 · Fachbeitrag · Offenlegung

    Entgelt für Veröffentlichung von Jahresabschlüssen

    | Der Betreiber des Bundesanzeigers nimmt eine Monopolstellung im Rahmen der Offenlegung von Jahresabschlüssen ein. Bei der Festsetzung der Vergütung unterliegt er damit der Billigkeitskontrolle entsprechend der Vorschrift des § 315 BGB, so das Urteil des AG Köln (13.10.14, 142 C 639/12, Abruf-Nr. 144118 ). |