· Fachbeitrag · Prüfungsschwerpunkte nach § 8 EStDV
Betrieblich genutzten Raum im Eigenheim als Betriebsvermögen aktivieren?
von Dipl.-Finw. Bernhard Köstler, Neubiberg
| Gewerblich oder freiberuflich tätige Steuerpflichtige, die in ihrem Eigenheim einen Raum betrieblich nutzen, müssen mit kritischen Prüfungen durch das FA rechnen. Dabei wird geprüft, ob es sich bei dem betrieblich genutzten Raum im Eigenheim um einen Grundstücksteil von untergeordneter Bedeutung nach § 8 EStDV und damit um Privatvermögen oder um notwendiges Betriebsvermögen handelt. |
1. Grundsätze der Prüfung nach § 8 EStDV
Nach § 8 EStDV brauchen betrieblich genutzte Grundstücksteile nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn der Wert der betrieblich genutzten Räume nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks (relative Grenze) und nicht mehr als 20.500 EUR (absolute Grenze) beträgt. Bei der Überprüfung dieser beiden Grenzen ist Folgendes zu beachten:
- Es ist auf den Wert des Gebäudeteils zuzüglich des dazugehörigen Grund und Bodens abzustellen (R 4.2 Abs. 8 S. 2 EStR).
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