· Fachbeitrag · Rechnungslegung
Abschlagszahlungen: Neue Grundsätze für die Gewinnrealisierung
von WP StB Dipl.-Kfm. Lukas Graf, Meißen
| Die Gewinnrealisierung tritt bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung ein, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung nach § 8 Abs. 2 HOAI a.F. entstanden ist ( BFH 14.5.14, VIII R 25/11 ). Diese Entscheidung hat für einiges Aufsehen gesorgt. Nun hat sich auch das BMF (29.6.15, IV C 6 - S 2130/15/10001, Abruf-Nr. 144842 ) geäußert, das das Urteil mit einer Übergangsregelung anwendet. Allerdings sollen auch Abschlagszahlungen nach § 632a BGB betroffen sein. Der Beitrag bringt Sie auf den aktuellen Stand. |
1. Die neue Sichtweise des BFH
Bislang wurden Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI a.F. als Anzahlungen auf schwebende Geschäfte auf der Passivseite der Bilanz erfasst. Nach der aktuellen Entscheidung des BFH ist dies aber nicht mehr zulässig.
Zwar bedarf es bei Werkverträgen i.S. des § 631 BGB grundsätzlich der Übergabe und der Abnahme des Werks durch den Besteller, um die handels- und steuerrechtliche Gewinnrealisierung herbeizuführen. Dies kann, so der BFH, uneingeschränkt jedoch nur dann gelten, wenn die Wirkungen der Abnahme für das Entstehen des Entgeltanspruchs des Unternehmers nicht durch Sonderregelungen, wie etwa eine Gebührenordnung, modifiziert werden.
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