· Fachbeitrag · Rechnungslegung und Offenlegung
Der MicroBilG-Abschluss für Kleinstbetriebe und seine Anwendungsfragen
von Prof. Dr. Hanno Kirsch, Meldorf
| Durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (kurz MicroBilG) vom 20.12.12 (BGBl I 12, 2751) hat der Gesetzgeber für Kleinstkapitalgesellschaften eine Reihe von Erleichterungen hinsichtlich der Gliederung der Bilanz, der GuV, des Umfangs der diese begleitenden Angaben sowie der Veröffentlichung geschaffen. Der folgende Beitrag geht insbesondere der Frage nach, ob und in wieweit die Erleichterungen klar bestimmt sind bzw. welche Auslegungsprobleme auftreten. |
1. Vorbemerkungen
Kleinstbetriebe, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Personenhandelsgesellschaft i.S. des § 264a HGB organisiert sind, können Erleichterungen in Anspruch nehmen, wenn sie an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei in § 267a Abs. 1 HGB genannten Größenkriterien nicht überschreiten:
- Umsatzerlöse bis 700.000 EUR
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig