· Fachbeitrag · Rechtsprechungsübersicht
Interessante Urteile zu anschaffungsnahem Aufwand, Übertragung einer § 6-Rücklage & Co.
| In den vergangenen Monaten gab es interessante Urteile, die für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich bedeutsam sein können. Wichtige Entscheidungen haben wir für Sie auf den Punkt gebracht. |
1. Wechsel der Gewinnermittlungsart
Nach wirksam ausgeübter Wahl ist ein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart für das gleiche Wirtschaftsjahr auch vor Eintritt der Bestandskraft nur zulässig, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Dazu zählt aber nicht der bloße Irrtum über die steuerlichen Folgen dieser Wahl (BFH 2.6.16, IV R 39/13, Abruf-Nr. 188697).
Maßgeblich für die Ausübung des Wahlrechts ist die tatsächliche Handhabung der Gewinnermittlung. So hatte der Steuerpflichtige sein Wahlrecht im Streitfall zugunsten einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) wirksam ausgeübt. Denn der BFH wertete die Übermittlung der EÜR unter Erklärung eines Übergangsgewinns an das FA als Beweisanzeichen dafür, dass der Unternehmer die Gewinnermittlung als endgültig ansah.
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