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  • · Fachbeitrag · Rückstellungen

    Die Bewertung von Sachleistungsverpflichtungen nach Handels- und Steuerrecht

    von Prof. Dr. Hanno Kirsch, Meldorf

    | Handels- und Steuerrecht enthalten eigenständige, voneinander abweichende Normen für die Bewertung von Sachleistungsverpflichtungen. Ein einheitlicher Wertansatz ist allenfalls bei kurzfristig zu erfüllenden Verpflichtungen möglich. Aufgrund zwingender Bewertungsvorschriften für langfristig zu erfüllende Sachleistungsverpflichtungen gilt steuerlich der Bewertungsvorbehalt des § 5 Abs. 6 EStG. Unter Berücksichtigung einer Verfügung der OFD Münster (13.7.12, S 2170a - 234 - St 12 - 33 ) Grund genug, sich mit der Bewertung von Sachleistungsverpflichtungen intensiver zu beschäftigen. |

    1. Was sind Sachleistungsverpflichtungen?

    Sachleistungsverpflichtungen sind ein Oberbegriff für sämtliche Verpflichtungen, die nicht durch die Bezahlung eines Geldbetrags, sondern durch die Erbringung einer Lieferung, Dienst- oder Werkleistung zu erfüllen sind (vgl. Herrmann/Heuer/Raupach, § 6 EStG Rz. 1173). Charakteristikum ist dabei, dass zur Erfüllung der Verpflichtung eigene Arbeitnehmer, Material (einschließlich Fremdleistungen) oder Maschinen eingesetzt werden (vgl. Falterbaum/Bolk/Reiß/Kirchner, Buchführung und Bilanz, 21. Aufl. 2010, 988).

     

    Zu den Sachleistungsverpflichtungen zählen insbesondere Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen, Rückstellungen für Rückbau (einschl. Beseitigung von Pachtanlagen), Entsorgungs- und Sanierungsverpflichtungen oder Rekultivierungsrückstellungen, Rückstellungen für Jahresabschlusskosten, die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen oder auch die Verpflichtung für die Nachbetreuung von Versicherungsverträgen (vgl. hierzu BFH 19.7.11, X R 26/10).