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  • 11.11.2016 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Kleinunternehmer darf Umsatzgrenze auch nicht geringfügig überschreiten

    | Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, wenn der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich maximal 50.000 EUR beträgt und darüber hinaus im Vorjahr nicht mehr als 17.500 EUR betragen hat. Ergibt sich aber im Zuge einer Betriebsprüfung, dass die Umsatz- grenze von 17.500 EUR geringfügig überschritten wurde, ist die Kleinunternehmerregelung nicht anwendbar – und zwar von Anfang an, so das FG Sachsen-Anhalt (FG Sachsen-Anhalt 26.7.16, 4 V 1379/15, Abruf-Nr. 188881 ). |