· Fachbeitrag · Absicherung von Krediten
Die Bank will eine Bürgschaft - So begrenzen Sie die Haftung auf das unvermeidbare Maß
von Martin Dieter Herke, Eltville
| Wenn die Bank eine Bürgschaft fordert, handelt es sich im Regelfall um eine selbstschuldnerische Bürgschaft, die zeitlich nicht begrenzt ist und bei der der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet. Damit haftet er genauso wie der Schuldner selbst. Im Klartext heißt das, die Bank kann jederzeit die Zahlung vom Bürgen verlangen. |
1. Banken fordern oftmals Bürgschaften
„Unsere Bank geht davon aus, dass Sie für den Kredit, den wir Ihrer Firma einräumen, die persönliche Haftung übernehmen.“ Falls Ihr Mandant an der Stelle erstaunt aufblickt, setzt der Banker hinterher „das ist bei uns so üblich. Außerdem, wie sollten wir Ihrer Firma Kredit gewähren, wenn Sie selbst kein Vertrauen in Ihr Unternehmen haben und eine Bürgschaft verweigern.“ Jetzt sitzt Ihr Mandant in der Falle. Selbstverständlich vertraut der Unternehmer in sein eigenes Unternehmen, selbstverständlich hat er die Absicht für den gerade gewährten Kredit Zinsen zu zahlen und ihn auch wieder zurückzuzahlen. Das Motiv ist jedoch ein anderes: Niemand kann voraussehen, welche Entwicklungen auf das Unternehmen zukommen. Nicht jede Pleite ist selbst verschuldet. Was ist, wenn das Unternehmen unverschuldet unter die Räder kommt? Der Mandant möchte doch nur für diesen Fall vorsorgen und vermeiden, dass seine Familie zum Sozialfall wird. Er will sich doch gar nicht aus der Verantwortung stehlen. Es gilt einen Weg zu finden, der die Bank absichert, ohne den Mandanten, im Fall der Fälle, in den Ruin zu treiben, wenn Unvorhersehbares geschieht.
2. Braucht die Bank wirklich eine Bürgschaft?
In der Tat: Viele Banken verlangen für Kredite grundsätzlich eine Gesellschafter- oder eine Ehegatten-Bürgschaft, meist zusätzlich zu anderen Sicherheiten. Genau darum geht es. Es stellt sich dann die Frage, braucht die Bank, neben anderen Sicherheiten, auch noch diese Bürgschaft.
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