· Fachbeitrag · Bankrecht
Klage gegen Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkasse stattgegeben
Das OLG Stuttgart (4.5.16, 9 U 230/15, Abruf-Nr. 185706) hat erneut einer Bausparerin Recht gegeben, die sich gegen die Kündigung ihrer Bausparverträge wehrt. |
Sachverhalt
Die Klägerin schloss 1999 zwei Bausparverträge über 160.000 DM und 40.000 DM ab. Diese wurden im Juli 2001 zuteilungsreif. Die Klägerin nahm jedoch kein Bauspardarlehen in Anspruch. Der Zinssatz für das Bausparguthaben betrug jeweils 2,5 % p. a. und konnte bei Verzicht auf das Bauspardarlehen oder Wahl eines höher verzinslichen Bauspardarlehens um einen Bonuszins von 2,0 % p. a. erhöht werden. Beide Verträge wurden nur zu etwa Dreiviertel angespart. Im Januar 2015, also mehr als 13 Jahre nach Zuteilungsreife, kündigte die Bausparkasse die Bausparverträge.
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