· Fachbeitrag · Betriebswirtschaftliche Betrachtung
Neue Sonderabschreibungen im Wohnungsbau ‒ Teil 1: Für Unternehmen
von Dr. Peter Hoberg, Worms
| Ziel des im August 2019 in Kraft getretenen Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus und der damit einhergehenden Einführung einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau ( § 7b EStG ) ist es, durch erhöhte Abschreibungen die Vorteilhaftigkeit von Mietimmobilien zu erhöhen. Damit soll privates Kapital mobilisiert werden, um zusätzliche neue Wohnungen zu bauen. Inwieweit sich eine Investition in Mietimmobilien verbessert, wenn die seit August 2019 möglichen Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden, zeigt der folgende Beitrag. |
1. Grundlagen
Die neuen Bestimmungen des § 7b EStG für Neubauten sehen vor, dass Investitionen in Mietimmobilien mit einer zusätzlichen Sonderabschreibung von jeweils 5 % p. a. für das Jahr der Anschaffung/Herstellung und die drei darauffolgenden Kalenderjahre gefördert werden. Dafür müssen die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
- Der Bauantrag muss nach dem 31.8.18 und vor dem 1.1.22 gestellt sein. Es muss sich dabei um neuen Wohnraum handeln.
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