· Fachbeitrag · Betriebswirtschaftliche Betrachtung
Neue Sonderabschreibungen im Wohnungsbau, Teil 2: Für Privatanleger
von Dr. Peter Hoberg, Worms
| Seit August 2019 können vom Investor Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden. In Teil 1 dieses Beitrags ( BBP 19, 277 ) wurde bereits die Vorteilhaftigkeit dieser neuen Möglichkeiten für Unternehmen untersucht. Durch die zurzeit hohen Kaufpreise lohnt sich eine Investition für Unternehmen i. d. R. erst bei sehr langen Laufzeiten, wobei zehn Jahre häufig noch nicht reichen. Anders kann es für Privatanleger aussehen. |
1. Grundlagen
Die neuen Bestimmungen des § 7b EStG für Neubauten sehen vor, dass Investitionen in Mietimmobilien mit einer Sonderabschreibung von jeweils 5 % p. a. für das Jahr der Anschaffung/Herstellung und die drei darauffolgenden Kalenderjahre gefördert werden, wenn u. a. die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
- Der Bauantrag muss nach dem 31.8.18 und vor dem 1.1.22 gestellt sein. Es muss sich dabei um neuen Wohnraum handeln.
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