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Die Neustarthilfe startet ‒ Anträge können seit dem 16.2.21 gestellt werden
| Soloselbstständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona-Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 EUR erhalten. Anträge können seit dem 16.2.21 über https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html gestellt werden. |
- Höhe der Neustarthilfe: Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 % eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500 EUR. Die volle Neustarthilfe wird gewährt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbstständigen während des Förderzeitraums Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz um mehr als 60 % zurückgegangen ist. Der Referenzumsatz ist im Normalfall das Sechsfache des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes des Jahres 2019.
- Auszahlung: Die Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt. Die Begünstigten verpflichten sich bei Beantragung zu einer Endabrechnung durch Selbstprüfung nach Ablauf des Förderzeitraums. Sollte der Umsatz während der sechsmonatigen Laufzeit bei mehr als 40 % des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzahlen. Liegt der erzielte Umsatz bei 90 % oder mehr, so ist die Neustarthilfe vollständig zurückzuzahlen. Zur Bekämpfung von Subventionsbetrug finden stichprobenhaft Nachprüfungen statt.
- Am 16.2.21 ist die Antragstellung für Soloselbstständige gestartet, die als natürliche Personen selbstständig tätig sind. Antragstellungen für Soloselbstständige, die als Personen- oder Kapitalgesellschaften organisiert sind, starten in Kürze.
Die Neustarthilfe wird wie die anderen Zuwendungen aus der Überbrückungshilfe als steuerbarer Zuschuss gewährt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Weitere Details der Neustarthilfe, zum Beispiel zur Anrechenbarkeit von Einnahmen und Umsätzen, werden in den FAQs (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Neustarthilfe/neustarthilfe.html )erläutert.
Beachten Sie | Eine gleichzeitige Antragstellung für eine Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III ist nicht möglich. Der Antrag kann direkt gestellt werden. Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung. Die Antragsfrist endet am 31.8.21.