· Nachricht · Deutschland macht Druck auf Verhandlungen in Brüssel
Neue Grundordnung für Banken „Basel III“ im Kabinett
| Um sicherzustellen, dass die international vereinbarten, verschärften Regeln für Banken rechtzeitig zum 1.1.13 in Kraft treten können, hat die Bundesregierung am 22.8.2012 schon vor der endgültigen Einigung in Brüssel den vom Bundesminister der Finanzen vorgelegten Gesetzesentwurf zur nationalen Umsetzung der europäischen Basel III-Regeln beschlossen. |
Die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Dezember 2010 vorgeschlagenen Eigenkapital- und Liquiditätsstandards (die sogenannten Basel III-Regeln) verlangen von den Banken qualitativ besseres und quantitativ umfangreicheres Eigenkapital. Außerdem müssen Banken künftig, wenn sie gegen das Kreditwesengesetz verstoßen, mit empfindlicheren Geldstrafen rechnen. Neben den klassischen Instrumenten wie dem Entzug der Bankzulassung und der Abberufung von Bankvorständen wird der Bußgeldrahmen soweit erhöht, dass er es grundsätzlich ermöglicht, die durch Verstöße gegen das Bankaufsichtsrecht erzielten Gewinne abzuschöpfen. Die BaFin wird in ihren Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten deutlich gestärkt.
Die Basel III Regeln sollen in der EU durch die „Vierte Änderung der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie“ (= das sogenannte „CRD IV-Paket“) zum 1.1.13 eingeführt werden. Diese befindet sich seit geraumer Zeit im europäischen Vermittlungsverfahren zwischen Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission.
Im Einzelnen:
Durch die Basel III-Vorgaben soll das sogenannte „harte Kernkapital“ der Banken um das Dreieinhalbfache erhöht werden. Hinzu kommen neu eingeführte Kapitalpuffer, wonach Banken in wirtschaftlich besseren Zeiten verpflichtet werden können, zusätzliches Kapital aufzubauen, um für Konjunkturschwankungen besser vorzusorgen. In Absprache mit den internationalen Partnern können an global agierende, systemrelevante Banken oder für systemische Risiken noch weitergehende zusätzliche Kapitalerfordernisse gestellt werden. Insgesamt wird die stärkere Eigenmittelausstattung der Banken deren Fähigkeit erhöhen, Verluste aufzufangen.
Durch das vorliegende Gesetz werden die Banken zudem ihre eingegangenen Risiken besser überwachen und kontrollieren müssen. Die Anforderungen an die wirksame und umsichtige Führung einer Bank werden erhöht. Gleichzeitig wird die Transparenz des Bankgeschäfts verbessert und eine stärkere Offenlegung gegenüber den Aufsichtsbehörden bei Millionenkrediten eingeführt.
Die Staats- und Regierungschefs haben sich bei dem G20 Treffen in Seoul im November 2010 verpflichtet, Basel III ab dem 1.1.13 einzuführen. Die Finanzminister der Europäischen Union haben sich beim ECOFIN am 15.5.12 auf eine europäische Verordnung und eine Richtlinie verständigt. Der Umsetzung dieser europäischen Vorgaben dient das hier vorgelegte „CRD IVUmsetzungsgesetz“.
Die Umsetzung erfolgt auf der Basis der Beschlüsse des Rates der Finanzminister vom 15.5.12. Gegenwärtig verhandeln die Ratspräsidentschaft für den Rat, die Kommission und das Europäische Parlament im sog. Trilogverfahren noch über die endgültige Fassung der europäischen Rechtsakte. Geplant ist derzeit deren Verabschiedung durch den Rat und das Europäische Parlament im Oktober 2012. Die Bundesregierung dringt auf einen schnellen Abschluss der Verhandlungen und möchte dies durch die Initiierung des nationalen Gesetzgebungsverfahrens unterstreichen.