· Fachbeitrag · Finanzierungsberatung
BGH: Negativzinsen auf Tagesgeld-, Spar- und Girokonten bei Klauselvereinbarung unzulässig
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
| Der BGH hat aktuell in mehreren Fällen entschieden, dass Banken und Sparkassen keine Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten erheben dürfen. Bei Girokonten sind sogenannte Verwahrentgelte zwar grundsätzlich zulässig, allerdings müssen die entsprechenden Vertragsklauseln transparent gestaltet sein, damit Kunden nachvollziehen können, wie die Entgelte berechnet werden. Fehlt diese Transparenz, sind auch hier Negativzinsen unzulässig. Unwirksam sind auch Bankklauseln, die ein Entgelt für die Ausstellung einer Ersatz-BankCard bzw. einer Ersatz-PIN vorsehen. |
1. Hintergrund
Für Tagesgeld- oder Spareinlagen zahlt eine Bank i. d. R. Guthabenzinsen, einige Banken tun dies auch für Guthaben auf Girokonten. Während der Niedrigzinsphase, die im Mai 2022 ihren Höhepunkt erreichte, verlangten mindestens 455 Banken und Sparkassen in Deutschland von ihren Kunden Verwahrentgelte (oder Negativzinsen): Guthaben wurden gar nicht verzinst, oberhalb bestimmter Freigrenzen mussten für Bankguthaben stattdessen sogar Verwahrentgelte (sogenannte Negativzinsen) gezahlt werden mit der Folge, dass das Guthaben abschmolz. Die meisten Institute orientierten sich dabei am negativen Einlagenzins der EZB und berechneten einen Strafzins von 0,5 % auf Guthaben, die einen bestimmten Freibetrag überschritten. Einige Banken setzten diesen Freibetrag bereits bei 5.000 oder 10.000 EUR an, sodass auch Klein- und Durchschnittssparer betroffen waren. Die „Negativzinsen“ hatten aus Sicht der Banken den Zweck, in einem wirtschaftlichen Umfeld, in dem die Banken selbst keine mündelsicheren Erträge erzielen konnten, zumindest die laufenden Kosten zu decken.
Den aktuellen BGH-Entscheidungen liegen Klagen von Verbraucherschutzverbänden ‒ die als qualifizierte Einrichtungen in die Liste nach § 4 UKlaG (Unterlassungsklagengesetz) eingetragen sind ‒ gegen mehrere Banken zugrunde, darunter die Sparda-Bank, die Commerzbank, eine Sparkasse und eine Volksbank.
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