· Nachricht · Fördermittelberatung
Corona-Krise: Fallstricke bei staatlichen Hilfen?
von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin
| Aus gegebenem Anlass möchten wir unsere Leser, Steuerberater und Sofort-Hilfe-Empfänger zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen auf die folgenden Besonderheiten bei der Inanspruchnahme der staatlichen Soforthilfen hinweisen: Der jeweilige Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln über das Programm zur Gewährung von Soforthilfen aus dem Bundesprogramm „Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Selbstständige“ und dem ergänzenden Landesprogramm „NRW-Soforthilfe 2020“ (s. dazu IWW/BBP, 4/2020) enthält eine wichtige Regelung (siehe Nebenbestimmungen unter 3.), die Sie unbedingt beachten sollten. |
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„2. Aufrechnungsverbot Für die bewilligte Soforthilfe gilt ein direktes Verrechnungs- bzw. Aufrechnungsverbot mit bereits bestehenden Kreditlinien beim jeweiligen Kreditinstitut. Bei Überweisung der Soforthilfe darf es nicht zu einer zwangsläufigen Bedienung bereits bestehender Kontokorrentforderungen oder sonstigen Zins- und Tilgungsforderungen kommen. Die bewilligte Soforthilfe muss vollumfänglich zur Kompensation der unmittelbar durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe genutzt werden. Ihnen als Empfänger/-in obliegt die Entscheidung, welche Forderungen mit höchster Relevanz für die Existenzsicherung ausgestattet sind (bspw. Mietforderungen, Lieferantenforderungen) und daher vorrangig durch den Zuschuss bedient werden sollen.
3. Zweckbindung Die Soforthilfe erfolgt ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens bzw. des Selbstständigen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie als Einmalzahlung für drei Monate.
Die Soforthilfe dient insbesondere zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die seit dem 1.3.20 in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entstanden sind. Nicht umfasst sind vor dem 1.3.20 entstandene wirtschaftliche Schwierigkeiten bzw. Liquiditätsengpässe.“
Nebenbestimmungen Unter „II. Nebenbestimmungen“ ist unter anderem festgelegt:
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