· Fachbeitrag · Kosten einer vorzeitigen Darlehensablösung
Hohe Vorfälligkeitsentschädigungen schockieren die Kunden: Wie sind sie zu vermeiden?
von Prof. Dr. Klaus Wehrt, Buxtehude
| Die aktuellen Staats- und Finanzkrisen erschüttern nicht nur die Anleihe- und Aktienmärkte, sie nehmen auch erheblichen Einfluss auf die Kosten einer vorzeitigen Darlehensablösung. Zehnjährige Staatsanleihen liefern heute eine Rendite von knapp 3 %, einjährige von nur etwas mehr als 1,5 %. Die Inflationsrate beträgt aktuell 2,1 %. Die Verzinsung langjähriger Anleihen erhält somit gerade die Kaufkraft, die Rendite kurzfristiger Anleihen geht mit einem echten Kaufkraftverlust einher. Diese Zinssituation wirkt sich gleich mehrfach auf Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigung aus. |
1. Die vorzeitige Darlehensablösung
Vorzeitige Darlehensablösungen sind zurzeit sehr teuer. Im Zuge des sogenannten Aktiv-Passiv-Vergleichs (vgl. BGH 7.11.00, XI ZR 27/00; WM 01, 20) ist es Banken gestattet, die Zinsschadensberechnung abstrakt so aufzumachen, als ob sie das vorzeitig zurückgeflossene Darlehenskapital in Hypothekenpfandbriefen anlegen würden. Weil deren Renditen jedoch eng mit den Renditen der nationalen Staatsanleihen korrespondieren, sind die Wiederanlagerenditen von Pfandbriefen ebenfalls sehr niedrig.
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Ein zehnjähriges Hypothekendarlehen kostete vor vier Jahren ca. 5 % jährlich. Die Restlaufzeit bis zum Ende der Zinsbindungsfrist beträgt damit noch sechs Jahre. Die Rendite sechsjähriger Pfandbriefe beläuft sich aktuell auf 2,4 %. Der jährliche Zinsschaden beträgt überschlägig kalkuliert 2,6 % - der sechsjährige Schaden damit 15,6 % des Darlehenskapitals. Auf ein Kapital von 200.000 EUR resultiert damit eine Vorfälligkeitsentschädigung von mehr als 30.000 EUR. |
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