· Fachbeitrag · Kreditkonditionen prüfen
Blickpunkt Effektivverzinsung: Das sind die tatsächlichen Kosten eines Kredits
von Martin Dieter Herke, Eltville
| Die Banken beherrschen die Kunst, Kreditkonditionen so darzustellen, dass deren tatsächliche Auswirkungen - trotz der durch die Preisangabenverordnung (PAngV) bestehenden Verpflichtung, die Effektivverzinsung mitzuteilen - nicht immer auf den ersten Blick erkennbar sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf bei einem Kreditangebot zu achten ist und welche Fragen Ihre Mandanten stellen müssen, um relativ leicht die „wirklichen“ Kosten eines Kredits zu erkennen. |
1. Niedrigster Effektivzinssatz heißt nicht günstigstes Angebot
Das folgende Beispiel verdeutlicht, dass der niedrigste Effektivzinssatz nicht zwangsläufig das günstigste Angebot darstellt.
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Nehmen wir an, Ihr Mandant kauft eine Eigentumswohnung und will zur Finanzierung ein Darlehen aufnehmen. Er stellt sich eine Finanzierung zu folgenden Rahmenbedingungen vor:
Er holt bei drei Banken Angebote ein. Die Konditionen sind seiner Ansicht nach gleich. Alle bieten das Darlehen zu 6 % Zinsen und 1 % Nebenkosten an.
Bei gleichem Zinssatz und gleichen Nebenkosten erwartet Ihr Mandant auch den gleichen Effektivzinssatz - aber weit gefehlt! Die folgende Übersicht zeigt die unterschiedlich hohen Effektivzinssätze.
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Des Rätsels Lösung für die unterschiedlich hohen effektiven Jahreszinsen: Schätzkosten, Bearbeitungsgebühr und Disagio sind nach der PAngV unterschiedlich bei der Berechnung des Effektivzinssatzes zu berücksichtigen:
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