06.08.2019 · Nachricht · Kreditwerbung
Bank darf Pflichtangabe nicht in winziger Fußnote verstecken
| Eine Bank darf für Kredite im Internet nicht mit einem Best-Zinssatz werben, die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den Konditionen aber lediglich in einer winzigen Fußnote auf der Folgeseite platzieren. Das hat das LG Düsseldorf (28.3.18, 12 O 222/17) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Santander Consumer Bank AG entschieden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig