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  • · Fachbeitrag · Neue Finanzierungsformen

    Mittelbeschaffung über Crowdfunding - Damit Ideen zu Projekten werden

    von Dipl.-Kfm. Rüdiger Apel, Düsseldorf

    | Crowdfunding ist das Nachrichten-Highlight des Tages. Sogar bis in die Tagesschau hat es dieses Thema geschafft. Doch was genau umfasst Crowdfunding? Als Crowdfunding bezeichnet man eine bestimmte Form der Finanzierung, wobei sich das Wort aus den englischen Wörtern crowd = Menge und funding = Finanzierung zusammensetzt. Mithilfe dieser Finanzierungsform lassen sich Mittel (Eigenkapital) für Projekte, Produkte und für die Umsetzung von Geschäftsideen beschaffen. So viel in Kurzform. Doch als Berater sollte man noch etwas mehr darüber wissen. |

    1. Idee und Herkunft des Begriffs „Crowdfunding“

    Die Beteiligung erfolgt zumeist in der Form von stillen Beteiligungen. Dabei treten zumeist eine Vielzahl von Personen - in der Regel Internetnutzer - als Kapitalgeber auf. Als Gegenleistung erhalten die Investoren entweder das Produkt, ein persönliches Geschenk oder eine Gewinnbeteiligung.

     

    Die Form der Finanzierung kann aber auch für Unternehmensgründer eine Möglichkeit sein, sich Startkapital zu beschaffen, wenn Banken aufgrund fehlender Sicherheiten keinen Kredit gewähren wollen.

     

    Seine Wurzeln hat diese Idee der Frühfinanzierung in den USA. Mit Unterzeichnung des „JOBS Act (Jumpstart Our Business Startup Act)“ wurde durch den amerikanischen Präsidenten eine gesetzliche Grundlage für diese Art der Finanzierung geschaffen. Dadurch wurde deren Bedeutung bekräftigt und gestärkt. Die Form der Finanzierung wurde erstmalig durch eine britische Rockband genutzt, indem sie bereits 1997 über das Internet Geld für eine Tour durch die USA eingesammelt hat. Erst sechs Jahre später wurde für diese Finanzierungsform die erste Internet-Plattform „ArtistShare“ durch einen professionellen Musiker gestartet. Mithilfe dieser Webseite wurde es Musikern ermöglicht, Geld für die Produktion eines Albums einzusammeln, bevor dieses veröffentlicht wurde. Als Gegenleistung erhalten die Fans exklusiven Zugang zu der Musik.

     

    Bereits in 2006 wurde eine vergleichbare Internet-Plattform in Europa gegründet. Bis Ende September 2010 wurden über diese Plattform Vorhaben von 50 Bands finanziert. Für den Bereich Kunst, Kultur, Lebensmittelhersteller, Modedesigner und Erfinder wurde die Internet-Plattform „Kickstarter.com“ 2009 in den USA gegründet. Sie stellt derzeit weltweit die größte Crowdfunding-Plattform dar. Über diese Plattform wurden 43.000 Projekte mit fast 500 Mio. EUR von rund 4 Mio. Kapitalgebern finanziert. Weitere Plattformen, wie fundbreak, sonicangel und sellaband folgten.

     

     

     

    Quelle: www.FÜR-GRÜNDER.de 

     

    Im Oktober 2010 nahm mit „Startnext.de“ in Deutschland die erste Crowdfunding-Plattform ihre Tätigkeit auf. Inzwischen gibt es mehr als 50 Plattformen zu denen u.a. die bekannteren Plattformen wie inkubato, pling, VisionBakery und seit 2012 die Deutsche Mikroinvest gehören.

     

    In 2012 kamen laut „Für-Gründer.de“ etwas 2 Mio. EUR für unterschiedliche Projekte zusammen. Diese Summe war viermal so hoch wie im Vorjahr. Die Grafik zum Projektstatus zeigt, dass es auf den fünf Internet-Plattformen insgesamt 310 beendete Projekte gab, von denen 120 Projekte erfolgreich finanziert wurden. Neben den nationalen Internet-Plattformen gibt es inzwischen einige regionale Crowdfunding-Initiativen. Zu diesen Initiativen gehört u.a. in Berlin Crowd Berlin in Hamburg Nordstarter und in Dresden Durchstarter.

    2. Wie funktioniert die Crowdfunding-Plattform

    Will man eine konkrete Projekt- oder Produktidee ohne klassische Bankfinanzierung umsetzen, so muss das Projekt umfassend vorbereitet werden. Neben einer genauen Beschreibung des Projekts sind bestenfalls Videos und Bilder zu erstellen. Ein fester Start- und Endzeitpunkt ist für das Projekt zu definieren. Es muss auch festgelegt werden, welche Geldsumme zusammen kommen soll.

     

    Ferner sind die Gegenleistung und ein Kommunikationsplan zu definieren. Ein solcher Kommunikationsplan ist wichtig, da das Projekt auch in der Crowdfundingphase beworben werden muss, um ausreichend Unterstützer zu finden. Voraussetzung ist - wie auch bei zu gründenden Unternehmen - ein detaillierter Businessplan. Dies erhöht die Chance, möglichst viele Unterstützer zu gewinnen.

     

    Quelle: www.startnext.de 

     

    Das Informationsportal zum Thema Crowdfunding „Für-Gründer.de“ stellt kostenlose Tools zur Erstellung eines entsprechenden Businessplans zur Verfügung. Ein Projekt kommt dann nicht zustande, wenn der angestrebte Betrag in der vorgegebenen Zeit nicht erreicht wird. Ist dies der Fall, so erhalten die Geldgeber ihren Einsatz zurück. Hat das Projekt nicht genügend Unterstützer gefunden, so wird den Initiatoren geraten, nicht gleich aufzugeben, sondern ihr Projekt zu überarbeiten. Wichtige Anhaltspunkte gibt die Netzgemeinschaft zur vorgestellten Idee. Zumeist werden hier von den Teilnehmern die Schwachstellen benannt. Anhand einer Checkliste kann man sein Projekt so optimieren, dass ein Scheitern weniger wahrscheinlich wird.

     

    Checkliste  / Crowdfunding

    • 1.Wichtigste Voraussetzung ist, dass das Projekt machbar ist. Es muss eindeutig und ansprechend beschrieben werden.
    • 2. Es sollte ein Video des Projekts online gestellt werden, um eine authentische und lebende Darstellung zu ermöglichen.
    • 3. Es sollte auch im Bekannten- und Verwandtenkreis für die Idee geworben werden, damit man dem Projekt von Beginn an ausreichend Aufmerksamkeit widmet.
    • 4. Die Projektbeschreibung muss unbedingt aktuell gehalten werden.
    • 5. Auch während der Crowdfundingphase muss das Projekt weiter kommuniziert werden, um regelmäßig neue Unterstützer zu gewinnen.
    • 6. Es sollte ein E-Mail-Verteiler eingerichtet werden, um mit den Unterstützern regelmäßig in Kontakt zu bleiben. Damit lässt sich das Vertrauen steigern und man kann gleichzeitig den Geldgeber über den Fortschritt des Projekts informieren.
     

    3. Grenzen des Crowdfundings

    Im Crowdfunding galt bisher für die Finanzierungsobergrenze ein Betrag von 100.000 EUR, da bei Beträgen über diesen Betrag hinaus eine Prospektpflicht gelten würde. Die Begründung liegt darin, dass dem öffentlichen Crowdinvesting durch das Verkaufsprospektgesetz diese Beschränkung auferlegt wird.

     

    § 8f Abs. 3 VerkProsG regelt: „Ausgenommen von der Prospektpflicht sind nur: ... Angebote, ... bei denen der Verkaufspreis der im Zeitraum von 12 Monaten angebotenen Anteile insgesamt 100.000 EUR nicht übersteigt, ...“.

     

     

    Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass bei höheren Beträgen ein zusätzlicher zeitlicher und finanzieller Aufwand auf das kapitalsuchende Unternehmen zukommt, um der Prospektpflicht gerecht zu werden. Dabei betragen die Kosten für die Erstellung eines Verkaufsprospekts mindestens 
12.000 EUR. Zusätzlich kommen noch 6.000 EUR für die Prüfung des Verkaufsprospekts auf den Initiator zu. Bevor der erste EUR dem Unternehmen zufließt, vergehen mit der Erstellung und Prüfung des Verkaufsprospekts zwei bis drei Monate. Werden Finanzierungen zwischen 200.000 und 
300.000 EUR gesucht, so dürfte der genannte Aufwand unverhältnismäßig hoch sein.

    Es ist aber ein Trend hin zu einem höheren Finanzierungsvolumen zu erkennen. Bereits jetzt hat der Initiator von Seedmatch durch ein neues Vertragsmodell die Verdopplung der bisherigen Obergrenze auf 200.000 EUR ermöglicht und eine entsprechende Finanzierung durchgeführt. Hintergrund der Erhöhung ist, dass die bisherige Möglichkeit der stillen Beteiligung um eine von der BaFin bescheinigte Form des partiarischen Nachrangdarlehens ergänzt wurde. Auch einfachere Anschlussfinanzierungen und eine Exitbeteiligung der Investoren sollen dadurch ermöglicht werden. Wie bisher sollen aber auch bei der neuen Vertragsgestaltung die Investoren bei Seedmatch am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben.

     

    In diese Richtung bewegt sich auch die auf Wachstumsfinanzierung spezialisierte in 2012 gegründete Plattform Bergfürst. Diese Plattform ermöglicht die Finanzierung mit Eigenkapital durch Aktien sowohl für Startups als auch für andere junge bzw. wachsende Unternehmen. Um dies zu ermöglichen, bedurfte es einer Zulassung durch die BaFin. Voraussetzung für diese Zulassung war das Vorhalten eines dauerhaften Kapitals von 730.000 EUR. 
Dieses Kapital dient als Risikopuffer für Investoren aus der Crowd. Das Unternehmen muss sowohl der BaFin als auch der Bundesbank monatlich über die aktuellen Geschäfte berichten. Zurzeit gibt es aktuell 6.200 Anlageinteressenten.

     

    Damit Bergfürst ein Unternehmen begleitet, muss es in der Regel eine erste Finanzierungsrunde mit Business-Angels oder mit Venture-Capital-Unternehmen hinter sich haben. Zurzeit wird die erste Emission (Urbanara) vorbereitet. Diese soll zeigen, ob die Geschäftsidee in der Realität funktioniert.

    4. Haben Crowdinvestoren Mitspracherechte?

    Je nach Beteiligungsform haben die Investoren unterschiedliche Mitspracherechte. Die auf den Plattformen überwiegend vermittelten stillen Beteiligungen (typische Beteiligung) beinhalten kein Mitspracherecht. Im Rahmen einer (typischen) stillen Beteiligung beschränken sich die Rechte und Pflichten ausschließlich auf das Innenverhältnis. Dabei nimmt der stille Gesellschafter bis zur Höhe seiner Einlage am Verlust der Gesellschaft teil (§ 232 Abs. 2 HGB). Eine Verlustbeteiligung kann aber im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen werden (§ 231 HGB). Als Gegenleistung für die Überlassung der Einlage erhält der Investor in der Regel eine Beteiligung am Gewinn. Eine Teilnahme an der Geschäftsführung ist nicht vorgesehen. Ähnlich dem Kommanditisten ist der stille Gesellschafter aber berechtigt, den Jahresabschluss zu prüfen (Kontrollrecht).

     

    Sollte das Unternehmen in die Insolvenz geraten, so nimmt der stille Gesellschafter die rechtliche Position eines Gläubigers ein. Dass der stille Gesellschafter nicht über umfassende Mitspracherechte verfügt, ermöglicht erst die Umsetzung einer solchen Finanzierung, da die Umsetzung bei einer so hohen Anzahl an Gesellschaftern recht schwer möglich wäre.

     

    Der Vorteil besteht darin, dass die Handlungsfähigkeit des Start-Ups gewahrt bleibt und die Investoren keinen unmittelbaren Einfluss auf das operative 
Geschäft bekommen können. Der Geschäftszweck des Start-Ups kann nur geändert werden, wenn die Mehrheit aller stillen Gesellschafter zugestimmt hat.

     

    Bei dem Initiator Seedmatch besteht eine vertragliche Verpflichtung der Unternehmen, die Investoren in regelmäßigen Abständen (Quartal) über aktuelle Entwicklungen zu informieren und den Jahresabschluss den Investoren zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich wird von Seedmatch den Gründern nach dem Funding ein geschlossener Investor-Relations-Bereich zur Verfügung gestellt.

    5. Auswahl von Start-Ups

    Der wichtigste Qualitätsfaktor der Internet-Plattform ist die Auswahl der betreuten Unternehmen. Auch nach Auswahl durch die Plattform-Verantwortlichen bzw. Experten für ein Start-Up-Unternehmen besteht ein erhöhtes Verlust-Risiko. Eine Garantie für den Erfolg eines Start-Up-Unternehmens übernimmt keiner. Die Investoren erhalten zur Unterstützung ihrer Entscheidung detaillierte Informationen über das Unternehmen, damit diese eine kritische Auswahl treffen können. Bei dem Initiator Companisto müssen lediglich das Gründerteam und das Geschäftsmodell die „Companisten“ (potenzielle Investoren) überzeugen. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich Marktreife bzw. Marktchance des Produktes/Dienstleistung. Der Anbieter Seedmatch lässt sich bei der Auswahl der Start-Ups durch ein externes Expertenteam unterstützen. Dabei liegt der Fokus auf First-Mover (Pionierunternehmen) - und Game-Changer-Unternehmen (Unternehmen, die technologisch immer wieder Akzente gesetzt und die Entwicklung vorangetrieben haben), die zukunftsweisende Technologien und nachhaltige Produkte im B2C-Bereich entwickeln und anbieten.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2013 | Seite 227 | ID 42262346