· Fachbeitrag · Regierungsentwurf
Neues Insolvenz- und Sanierungsrecht mit erheblichen Auswirkungen auf steuerliche Berater
von RA Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, www.roemermann.com
| Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz ‒ SanInsFoG, www.iww.de/s4208 ) vom 14.10.20 hat es in sich. Er bringt zum 1.1.21 nichts Geringeres als die umfassendste Reform des Bereichs Sanierung und Insolvenz von Unternehmen seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung zum 1.1.99. Das hat Auswirkungen für eine unabsehbare Zahl von Unternehmen, aber auch für deren Steuerberater ‒ denn die Haftungsgefahren und die Belehrungspflichten werden erwartungsgemäß gleich mit steigen. |
1. Hintergrund
Die anstehende Reform fußt auf den folgenden drei Komponenten:
- Die europäische Restrukturierungs-Richtlinie: Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.19 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz, ABl. L 172 vom 26.6.19, S. 18).
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