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  • · Fachbeitrag · Stärkung der Eigenkapitalbasis des Unternehmens

    Vorteilhaftigkeit der Thesaurierungsrücklage

    von Dr. Peter Hoberg, Worms

    | Der Gesetzgeber hat die Begünstigung nicht entnommener Gewinne (Thesaurierungsbegünstigung) nach § 34a EStG eingeführt, um die häufig schlechte Ausstattung kleiner Unternehmen mit Eigenkapital zu verbessern und um die Benachteiligung gegenüber Kapitalgesellschaften zu reduzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Rücklagen gebildet werden, die mit einem niedrigen Steuersatz und nicht mit dem individuellen Grenzsteuersatz versteuert werden können. In diesem Beitrag steht die Frage der Vorteilhaftigkeit im Vordergrund. |

    1. Grundlagen

    Viele kleine und mittelständische Unternehmen leiden seit vielen Jahren unter geringen Eigenkapitalquoten. Dafür gibt es einige Gründe. Sie liegen u. a. im steuerlichen Bereich, da die Einbehaltung von Gewinnen (Thesaurierung) aus dem versteuerten Gewinn erfolgen muss. Die Entnahme ist also steuerlich nicht abzugsfähig im Gegensatz zu Fremdkapitalzinsen, welche die steuer-liche Bemessungsgrundlage in vollem Umfang reduzieren (Tax Shield).

     

    Im Weiteren kostet Eigenkapital aufgrund des höheren Risikos deutlich mehr als Fremdkapital, sodass wenig Anreiz bestand, das Eigenkapital aufzu-stocken. Dies hing auch mit den früher guten Hausbankbeziehungen zusammen. Man kannte sich seit Jahrzehnten und die Hausbanken finanzierten ohne große Probleme.