· Fachbeitrag · Vermögensberatung
Kündigung von Prämiensparverträgen ‒ und deren Alternativen
von StB WP Dr. Claus Koss, www.claus-koss.de, www.numera.de
| Der folgende Beitrag zeigt die wirtschaftlichen Konsequenzen aus dem BGH-Urteil vom 14.5.19 (XI ZR 345/18) zur Kündigung von Prämiensparverträgen auf und bietet damit Hilfestellung für den Bereich der privaten Vermögensberatung Ihrer Mandanten. |
1. Erste Anfragen laufen in den Steuerberatungskanzleien auf
Wenn ein Thema der privaten Vermögensverwaltung es schafft, die Tagesschau zu erobern, dauert es in der Regel nicht lange und alarmierte Mandanten schlagen in den Kanzleien auf. Unmut und Verärgerung prallen auf den Steuerberater, häufig gepaart mit einer Portion Laienwissen und der Frage: „Was nun?“
Das Urteil des BGH, dass eine Sparkasse einen Prämiensparvertrag unter Hinweis auf das niedrige Zinsumfeld ordentlich kündigen darf, wenn die höchste Prämienstufe erreicht ist, stammt bereits aus Mai 2019 (BGH 14.5.19, XI ZR 345/18). Bisher liegt das Urteil nur in Form einer Pressemitteilung des BGH vor. Die Tagesschau hat das Thema jedoch schon in ihren Sendungen vom 2.8.19 aufgegriffen (tagesschau.de). Nach der Darstellung in den Tagesmedien sind bereits zahlreiche Kündigungen verschickt worden. Der Beratungsanlass scheint damit quasi sicher.
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