· Fachbeitrag · Vermögensberatung
Rentenhöhe bei Inflation und negativen Nominalzinssätzen
von Prof. Dr. Peter Hoberg, Worms
| Inflation und negative Zinssätze zerren an der Kaufkraft (siehe BBP 21, 329 ) und gefährden so die Altersvorsorge. Deshalb sind Zusatzanstrengungen notwendig, um ein ausreichend hohes Vorsorgekapital bis zum Renteneintritt ansparen zu können. Daraus können dann z. B. durch private Anlagen, Rentenversicherungen etc. Zusatzeinkommen aufgebaut werden. |
1. Hintergrund
Die Kaufkraft des Geldvermögens wird durch Inflation und negative Zinssätze (auch „Verwahrentgelt“) doppelt reduziert. Vor diesem Hintergrund wird es immer schwerer, eine ausreichende Zusatzrente zu finanzieren. Auch die Berechnung wird schwieriger, denn die lange gültige Regel funktioniert nicht mehr. Sie besagte, dass man für Extremfälle ‒ sprich sehr hohes Alter ‒ nur dann gerüstet ist, wenn man vom Vorsorgekapital lediglich die Realverzinsung entnimmt. Die Nominalverzinsung wird demnach in Realverzinsung und Inflation aufgeteilt. Das Vorsorgekapital kann dann um die Inflationsrate erhöht werden, sodass es genau seine Kaufkraft erhält und somit die Kaufkraft der weiteren Renten sicherstellt. Da die Realverzinsung jedoch deutlich negativ ist, können Renten nur durch Verzehr des Vorsorgekapitals gezahlt werden. Dadurch entsteht ein „Langleberisiko“. Wenn jemand den Verzehr des Vorsorgekapitals z. B. bis zu seinem 100. Geburtstag berechnet und dementsprechend verbraucht hat, erhält er danach keine Rente mehr, weil das Vorsorgekapital aufgebraucht ist. Hier werden dann Rentenversicherungen diskutiert.
2. Ableitung der Rente ohne Berücksichtigung der Inflation
Es möge ein Vorsorgekapital von 100 TEUR0 zur Verfügung stehen, aus dem eine monatliche Rente berechnet werden soll. Zunächst sei angenommen, dass die Renten am Monatsende (nachschüssig) in immer gleicher nominaler Höhe anfallen und über 10 Jahre = 120 Monate laufen. Diese monatlich nachschüssige Monatsrente kann über den Wiedergewinnungsfaktor (Annuitätenfaktor) ermittelt werden (vgl. hierzu Hoberg, S. 1 ff.). Der nachschüssige Wiedergewinnungsfaktor (WGF) ist wie folgt definiert (vgl. auch Götze, S. 76 ff.):
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