07.06.2022 · Nachricht · Abschreibung
Auswirkung der einjährigen Nutzungsdauer für geleaste Computerhardware und Software
| Auf die Frage des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. zur Auswirkung der einjährigen Nutzungsdauer für Computerhardware und Software (siehe BMF 22.2.22, IV C 3 - S 2190/21/10002 :025) auf Leasingsachverhalte hat das BMF Folgendes mitgeteilt: Es wird nicht beanstandet, wenn auch bei Inanspruchnahme der AfA gemäß dem BMF-Schreiben vom 22.2.22 in Leasingfällen bei der Entscheidung über die Zurechnung des Leasinggegenstands gemäß den Regelungen in den BMF-Schreiben vom 19.4.71 und vom 22.12.75 die vor Inkrafttreten der Regelung des BMF-Schreibens vom 22.2.22 geltenden Regelungen oder für ERP-Software Randnummer 22 des BMF-Schreibens vom 18.11.05 (IV B 2 - S 2172 - 37/05) sinngemäß angewendet werden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig