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  • 07.06.2022 · Nachricht · Abschreibung

    Auswirkung der einjährigen Nutzungsdauer für geleaste Computerhardware und Software

    | Auf die Frage des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. zur Auswirkung der einjährigen Nutzungsdauer für Computerhardware und Software (siehe BMF 22.2.22, IV C 3 - S 2190/21/10002 :025) auf Leasingsachverhalte hat das BMF Folgendes mitgeteilt: Es wird nicht beanstandet, wenn auch bei Inanspruchnahme der AfA gemäß dem BMF-Schreiben vom 22.2.22 in Leasingfällen bei der Entscheidung über die Zurechnung des Leasinggegenstands gemäß den Regelungen in den BMF-Schreiben vom 19.4.71 und vom 22.12.75 die vor Inkrafttreten der Regelung des BMF-Schreibens vom 22.2.22 geltenden Regelungen oder für ERP-Software Randnummer 22 des BMF-Schreibens vom 18.11.05 (IV B 2 - S 2172 - 37/05) sinngemäß angewendet werden. |