11.02.2013 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Insolvenzgeldumlage steigt auf 0,15 %
| Die zur Finanzierung des Insolvenzgelds von den Arbeitgebern allein aufzubringende und abzuführende Insolvenzgeldumlage ist ab dem 1.1.13 auf 0,15 % gesetzlich festgesetzt worden. Im vergangenen Jahr lag der Umlage- satz noch bei 0,04 %. |
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