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  • 05.07.2017 · Nachricht · Aktuelle Pfändungsfreigrenzen

    Pfändungsfreigrenzen wurden zum 1.7.17 erhöht

    | Zum 1.7.17 sind die Pfändungsfreigrenzen erhöht worden. Die neuen Pfändungsfreigrenzen wurden inzwischen im Bundesgesetzblatt (BGBl I 17, 750) veröffentlicht. Damit steigt der monatlich unpfändbare Grundbetrag auf 1.133,80 EUR. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 426,71 EUR für die erste und um jeweils weitere 237,73 EUR für die zweite bis fünfte Person. |