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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Aktuelles und Grundlegendes zum befristeten Arbeitsvertrag - Teil 1

    von RA Martin Brilla, Aachen

    | Ist der Bedarf an Arbeitskräften nur vorübergehend, bieten sich befristete Arbeitsverträge an. Allerdings ist die Befristung von Arbeitsverträgen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Wird dies nicht beachtet, besteht die Gefahr, dass aus dem als befristetet vorgesehenen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird. Der Beitrag zeigt die Grundlagen unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung auf. |

    1. Übersicht

    Befristete Arbeitsverhältnisse haben für den Arbeitgeber große Vorteile:

    • Ein wirksam befristeter Arbeitsvertrag bedarf keiner Kündigung, denn er endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder mit Erreichen des Zwecks.