· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Vergütungspflicht von Überstunden
von RA Martin Brilla, FA für Verwaltungsrecht, Aachen
| Jährlich leisten die deutschen Arbeitnehmer etwa 1,4 Mrd. unvergütete Überstunden. Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) stellte in seiner Studie fest, dass von den durchschnittlich 12,3 Überstunden je Arbeitnehmer pro Monat im Durchschnitt nur 6,9 Stunden vollständig bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden. Eine solche Handhabung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig. |
1. Was sind Überstunden?
Wie lang die Arbeitszeit ist, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag. Allerdings wird dort die Arbeitszeit häufig nicht festgelegt, sondern auf die im Tarifvertrag bestimmte oder die betriebliche, also die in einer Betriebsvereinbarung geregelte oder betriebsübliche Arbeitszeit Bezug genommen.
Überstunden entstehen nach der Rechtsprechung, wenn ein Arbeitnehmer über die für sein Beschäftigungsverhältnis geltende Arbeitszeit hinaus arbeitet (BAG 8.11.89, 5 AZR 642/88, DB 90, 889). Dies ist regelmäßig nicht deckungsgleich mit dem Begriff der Mehrarbeit, womit sowohl in Tarifverträgen als auch in der betrieblichen Praxis häufig die Überschreitung der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit gemeint ist. Derselbe Begriff wird wiederum in § 3 ArbZG für jede die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit überschreitende Arbeitszeit verwendet. Aber auch im Übrigen ist die gesetzliche Terminologie nicht einheitlich (vgl. § 17 Abs. 3 BBiG, § 4 Abs. 1a S. 1 EFZG, § 11 Abs. 1 BUrlG, § 21 Abs. 2 JArbSchG, § 8 Abs. 1 MuSchG, § 124 SGB IX).
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