· Fachbeitrag · Aus Gebühren werden Beiträge
Änderung der GEZ-Gebühren für Unternehmen
| Am 1.1.13 startet der Rundfunkbeitrag und löst damit die Rundfunkgebühr ab. Damit spielt es keine Rolle mehr, wer wie viele Geräte zu welchem Zweck bereithält. Für Unternehmen richtet sich die Höhe des Beitrags künftig nach der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Die Zahl der vorhandenen Rundfunkempfangsgeräte ist nicht mehr von Belang. |
Für Kleinst- und Kleinunternehmer bestehen Erleichterungen:
- Unternehmen mit bis zu acht Beschäftigten pro Betriebsstätte entrichten mit 5,99 EUR pro Monat nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags.
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