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  • 06.07.2020 · Checklisten · Downloads · Unternehmensberatung

    Befristete Absenkung der USt für Gastronomen – Checkliste, Fälle und Praxistipps

    Ein Weg aus der Corona-Krise führt nach Vorstellungen des Gesetzgebers über Mehrwertsteuerentlastungen. Aus diesem Grund werden ein halbes Jahr lang der allgemeine Steuersatz auf 16 % und der ermäßigte Steuer­satz auf 5 % abgesenkt. Das gilt für alle Unternehmen. Zusätzlich soll für die Dauer eines Jahres die Gastronomie dadurch gefördert werden, dass die Steuerermäßigung auch auf Speisen anzuwenden ist. Wir geben einen Überblick.