07.12.2020 · Fachbeitrag · Unternehmensberatung
Gastronomie-Mandate: Umsatz im November und Dezember 2020 über Gutscheine retten!
| Zum 1.7.20 trat die Umsatzsteuersenkung auf 16 %/5 % in Kraft. Diese ist bekannterweise befristet auf ein halbes Jahr; zum 1.1.21 steht daher die Rückführung auf die ursprünglichen 19 %/7 % an. Das BMF-Schreiben vom 4.11.20 (III C 2 – S 7030/20/10009 :016, Abruf-Nr. 218832 ) zeigt, wie sich der Umsatzsteuervorteil für den Mandanten in die Zeit nach dem 1.1.21 retten lässt. Rettungsanker ist die Ausgabe von Einzweck-Gutscheinen. |
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