· Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung
Unterstützungskasse und Entgeltumwandlung in der Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung
von Tilmann Kinkel, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH), Generationenberater (IHK) und Geschäftsführer der SL Vorsorge AssekuranzMakler GmbH & Co. KG
| Der Wunsch ist nachvollziehbar: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer jungen GmbH soll eine Betriebsrente erhalten. Dem steht die Warte- und Probezeit entgegen. Warum also die Versorgung nicht aus Entgeltumwandlung finanzieren? Das ist (noch?) nicht ohne Risiko. |
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Auch sozialversicherungsbefreite beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (bGGF) einer GmbH brauchen eine Altersrente. Es ist sinnvoll, anstelle der gesetzlichen Rente auf eine Betriebsrente zu setzen. Im Markt ist die Ansicht weit verbreitet, dass man dies ohne Berücksichtigung der Probe- und Wartezeit durch eine U-Kassenversorgung aus Entgeltumwandlung tun könne. Es sprechen einige Argumente dafür. |
1. Unterstützungskassenversorgung aus Entgeltumwandlung
Im Markt heißt es, dem bGGF einer GmbH könne man nicht vorschreiben, wie er sein Gehalt zu verwenden hätte. Folglich könne er sich auch dafür entscheiden, es im Zuge eines Barlohnverzichts einer Unterstützungskasse zuwenden zu lassen. Das würde auch einem Fremdvergleich standhalten, da dies jedem „normalen“ Arbeitnehmer oder nicht-beteiligten Geschäftsführer gestattet sei.
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