· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Anschlussprüfung bei freiberuflichen Kleinstbetrieben
von Rechtsassessor Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof
| Der BFH hatte im Zuge einer Nichtzulassungsbeschwerde darüber zu entscheiden, ob es grundsätzlich unzulässig ist, bei einem Kleinstbetrieb, der von einem Freiberufler betrieben wird, eine Anschlussprüfung vorzunehmen. Der BFH kam zum Ergebnis, dass die Finanzverwaltung bei Mittelbetrieben, Kleinbetrieben und Kleinstbetrieben weder durch die AO noch die BpO an einen bestimmten Prüfungsturnus gebunden ist. Folglich können solche Betriebe auch einer nahtlosen Anschlussprüfung unterzogen werden (BFH 7.6.22, VIII B 105/21, Abruf-Nr. 230355 ). |
1. Sachverhalt
Der Kläger war als Freiberufler tätig, wobei sein Betrieb nach § 32 Abs. 4 i. V. m. § 3 BpO als Kleinstbetrieb eingeordnet war. Die Betriebsprüfung verfügte nach erfolgter steuerlicher Außenprüfung bei ihm eine nahtlose Anschlussprüfung. Nach erfolgloser Klage hiergegen wollte der Kläger in einer Nichtzulassungsbeschwerde vom BFH die Rechtsfrage geklärt wissen, ob die Finanzbehörden bei freiberuflichen Einzelbetrieben Anschlussprüfungen anordnen dürfen, die nahtlos an die geprüften Vorjahre anknüpfen.
2. Grundaussagen der Entscheidung des BFH
Der BFH betrachtet es als durch seine Rechtsprechung hinreichend geklärt, dass die Finanzbehörden auch bei Mittelbetrieben, Kleinbetrieben und Kleinstbetrieben weder durch die AO noch durch die BpO an einen bestimmten Prüfungsturnus gebunden sind und daher auch solche Betriebe einer nahtlosen Anschlussprüfung unterwerfen dürfen (BFH 14.3.06 IV B 14/05, BFH/NV 06, 1253; 20.10.03, IV B 67/02, BFH/NV 04, 311).
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