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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Betriebsprüfungspraxis in Deutschland: Aktuelle Zahlen, Daten und Fakten

    von Prof. Dr. Juhn, Professor an der FOM Hochschule Bonn, StB und geschäftsführender Partner bei der JUHN Partner GmbH

    | In Deutschland muss jedes zweite Unternehmen Steuern nachzahlen. Das zeigt eine aktuelle PwC-Studie. 54 % der befragten Betriebe sahen sich mit Mehrbelastungen konfrontiert ‒ und das in Millionenhöhe. So wurde für 2022 vom BMF ein Mehrergebnis von rund 10,8 Mrd. EUR festgestellt. Projiziert auf den Haushaltsplan für 2025 entspricht das in etwa dem Jahresetat des BMZ (10.280.316 EUR). BBP gibt einen Überblick über die aktuelle Betriebsprüfungspraxis in Deutschland. |

    1. Weiterhin hohe Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen

    Um sicherzustellen, dass die Unternehmen ihre Abgaben fristgerecht und in der richtigen Höhe an den Fiskus abführen, führen die Betriebsprüfer Stichproben durch. Im Jahr 2022 waren es rund 150.000 Unternehmen, die von den Mitarbeitern der FA aufgesucht wurden (PwC Deutschland, „Studie zur Praxis der Betriebsprüfung in Deutschland“, www.iww.de/s11778). Das entspricht einer Prüfungsquote von durchschnittlich 1,8 %. Zusätzlich wurden über 6.000 Prüfungen in „sonstigen Fällen“ vorgenommen, etwa bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften bzw. bei Verlustzuweisungsgesellschaften oder Bauherrengemeinschaften.

     

    Der Prüfungszeitraum umfasst i. d. R. drei Veranlagungsjahre. Bei der Frage nach der Häufigkeit spielt u. a. auch die Umsatzgröße eine Rolle. Kleinbetriebe (Umsatz: < 10 Mio. EUR) und mittlere Betriebe (Umsatz: < 50 Mio. EUR) müssen sich beispielsweise erfahrungsgemäß im Durchschnitt alle zehn Jahre einer sog. Amtsbetriebsprüfung unterziehen. Dies unterstreichen auch die Ergebnisse der aktuellen PwC-Erhebung: Obwohl insgesamt ein Rückgang der Feststellungen zu beobachten ist, liegt der Anteil der geprüften Großbetriebe mit 17,5 % deutlich höher als bei den anderen Umsatzklassen (vgl. auch BMF, „Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfungen der Länder 2022“: www.iww.de/s9990).