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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Chance oder Schikane? Über Tax Compliance und Betriebsprüfung als Kommunikationsprozess

    von Rechtsanwalt Thorsten Franke-Roericht, LL.M., Düsseldorf, und Dipl.-Finw. Andrea Köchling, Elmshorn

    | „Wann haben Sie sich das letzte Mal in einer Betriebsprüfung nicht verstanden gefühlt oder die Vorgehensweise als nicht transparent und sachlich empfunden?“ ‒ diese Fragen formulierte kürzlich ein Betriebsprüfer anlässlich eines bevorstehenden Symposiums zur Betriebsprüfung. Sie stehen stellvertretend für einen anderen Blick auf die Prüfungssituation. Es lohnt sich daher, ausgehend vom Status quo auf neue Entwicklungen und Möglichkeiten vor und während einer Betriebsprüfung zu blicken. |

    1. Ausgangslage: Lästige Pflicht und (steuerrelevante) Fehler

    Steuerliche Betriebsprüfungen werden von vielen Unternehmen als lästige Pflicht und Störung des betrieblichen Ablaufs empfunden. Steuerrecht ist Eingriffsrecht, und als Eingriff empfinden Steuerpflichtige bereits die bloße Ankündigung einer Prüfung. Das provoziert von Anfang an eine Abwehrhaltung. „Warum bekomme gerade ich eine Betriebsprüfung? Muss das sein?“, ist eine gängige Reaktion. „Finanzamt“ und „Betriebsprüfung“ sind im alltäglichen Sprachgebrauch eher negativ besetzt. Die innere Haltung übernimmt dann nicht selten diese Vorprägung. Auch die prüfungsbegleitenden Berater versetzen sich in Alarmbereitschaft, denn: kaum eine Prüfung ohne steuerliches Mehrergebnis für den Fiskus. Hat der Berater das Unternehmen laufend steuerlich beraten, steht gleichzeitig seine Expertise auf dem Teststand.

     

    Die Erfahrung lehrt: In nahezu jedem Unternehmen kommt es mal zu kleineren, mal zu größeren Fehlern im laufenden Geschäft und den steuerlichen Aufzeichnungen, allen voran der Buchführung oder den vorgelagerten Schnittstellen wie Kassen, Enterprise-Resource-Planning-Systemen (ERP) oder digitalen Umsatzsteuertools. Setzt sich ein Fehler bis in die Steuererklärungen und -anmeldungen fort, wird er steuerrelevant. Aus Sicht der Betriebsprüfung stellt sich dann die Frage: Ist es nur ein Versehen, leichtfertiges oder gar vorsätzliches Handeln, das dem Fehler zugrunde liegt?