12.02.2016 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Kassenführungsmängel und die Reichweite einer Schätzung nach der sogenannten 30/70-Methode
| Das FG Münster (4.12.15, 4 K 2616/14 E,G,U, Abruf-Nr. 146358 ) hat entschieden, dass aus dem Ergebnis einer Getränkekalkulation bei einem Restaurant nach der sog. 30/70-Methode nicht ohne Weiteres auch auf den Außerhausverkauf von Speisen geschlossen werden kann. |
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