· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Wahl zwischen Prüfung vor Ort oder der elektronisch unterstützten BP
| Ab 2013 haben Arbeitgeber bei einer angekündigten Betriebsprüfung die Wahl zwischen einer Prüfung vor Ort oder einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) der Deutschen Rentenversicherung (DRV). |
Mit dieser technischen Neuerung kann direkt auf dem Rechner des Arbeitgebers geprüft werden. Zu Beginn der Prüfung werden die relevanten Daten direkt beim Arbeitgeber abgefragt. Die zum Abgleich erforderlichen Daten von Krankenkassen und dem Unfallversicherungsträger kann der Prüfer ebenfalls abfragen bzw. diese liegen als Datenbestände der Rentenversicherung bereits vor.
Bei Vorliegen der Daten kann die Prüfung am Rechner vorgenommen werden. Stößt der Prüfer im Rahmen der Prüfung auf Unstimmigkeiten, folgt eine Prüfung vor Ort. Sie wird wie bisher vorher angekündigt und kann dann aber deutlich kürzer ausfallen, da nicht in vollem Umfang geprüft werden muss. Der Prüfer kann sich auf die aufgetretenen Unstimmigkeiten konzentrieren. Sollten sich keine konkreten Prüfungshinweise ergeben, so kann eine Prüfung am Betriebssitz ganz entfallen. Auch die elektronische Zusendung des Prüfungsbescheids ist vorgesehen, aber noch nicht bestätigt. Dies würde auch den Aufwand zur Aufbewahrung der Unterlagen verringern. Grundsätzlich müssen sich Arbeitgeber an diesem Verfahren nicht beteiligen. Wird eine Prüfung angekündigt, erfolgt im Vorfeld zeitnah eine Information, wie die Prüfung stattfindet. Dies kann wie bisher in den Betriebsräumen bzw. in den Räumen des Steuerberates stattfinden oder, wie beschrieben, auf elektronischem Wege.
Hinweis | Da Unternehmern ein vergleichbares Verfahren der Finanzbehörden bereits seit 2002 bekannt ist, dürfte die Einführung der elektronischen Betriebsprüfung durch die Sozialbehörden auf geringe Hürden stoßen.