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  • 06.05.2019 · Nachricht · Betrug

    Amtsgericht warnt vor irreführenden Kostenrechnungen

    | Das Amtsgericht Osnabrück weist darauf hin, dass im dortigen Handelsregister eingetragene Unternehmen in jüngster Zeit erneut falsche Kostenrechnungen erhalten. Diese erwecken bei oberflächlicher Betrachtung den Eindruck, sie stammten von einer Behörde. Unter irreführenden Bezeichnungen wie z. B. „Zentrale Justizstelle Justiz“, „Gewerbe und Handelsregisterzentrale“ oder „Handelsregisterzentrale“ werden Kostenrechnungen in meist dreistelliger Höhe erstellt. |