06.08.2024 · Nachricht · BMJ veröffentlicht Verordnungsentwurf
Erhöhung der Gebühren für Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister
| Die Gebühren der Handelsregistergebührenverordnung für Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister richten sich nach dem mit der jeweiligen Amtshandlung verbundenen Aufwand. Sie sind zuletzt am 1.1.11 angepasst worden. Da seitdem die Personal- und Sachkosten bei den Registergerichten erheblich gestiegen sind, ist eine deutliche Anhebung der Gebühren geboten, so das BMJ in seiner aktuellen Pressemitteilung vom 22.7.24. Die Länder sollen mit dieser Erhöhung in die Lage versetzt werden, den Anforderungen an eine moderne, effiziente und sichere Registerführung auch weiterhin gerecht zu werden. |
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