· Fachbeitrag · Buchführung
Die neuen GoBD (Teil 3) - Verfahrensdokumentation pragmatisch anpacken
von Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt, Berlin
| Wurden im ersten Teil zur Verfahrensdokumentation (BBP 3, 75) deren grundsätzliche Fragen erörtert, geht es nun darum, wie sich eine Verfahrensdokumentation pragmatisch anpacken lässt. Der Leitgedanke ist dabei: Verfahrensdokumentation ist Qualitätsmanagement für das Unternehmen. Das Unternehmen dokumentiert etwas für sich und nicht für das Finanzamt. Was dabei herauskommt, wird dann auch das Finanzamt ziemlich zufriedenstellen. |
1. Systembegriff
Bevor es konkret an die Erstellung einer Dokumentation geht, soll der Gegenstandsbereich mit Blick in die GoBD (Rz. 20) abgegrenzt werden:
„Unter DV-System wird die im Unternehmen oder für Unternehmenszwecke zur elektronischen Datenverarbeitung eingesetzte Hard- und Software verstanden, mit denen Daten und Dokumente (…) erfasst, erzeugt, empfangen, übernommen, verarbeitet, gespeichert oder übermittelt werden. Dazu gehören das Hauptsystem sowie Vor- und Nebensysteme (z.B. Finanzbuchführungssystem, Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltungssystem, Kassensystem, Warenwirtschaftssystem, Zahlungsverkehrssystem, Taxameter, Geldspielgeräte, elektronische Waagen, Materialwirtschaft, Fakturierung, Zeiterfassung, Archivsystem, Dokumenten-Management-System) einschließlich der Schnittstellen zwischen den Systemen.“
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig