05.04.2024 · Nachricht · Buchführung
Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung
| Das BMF hat sein Schreiben vom 28.11.19 (IV A 4 – S 0316/19/10003 :001) zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ durch ein neues BMF-Schreiben vom 11.3.24 ergänzt. Bei den Ergänzungen bzw. Änderungen handelt es sich vorwiegend um redaktionelle Anpassungen. Insbesondere wurde das Wort „Datenträgerüberlassung“ durch „Datenüberlassung“ ersetzt, weil heute zahlreiche Möglichkeiten bestehen, dem Finanzamt Zugriff auf die Buchhaltung zu gewähren (BMF 11.3.24, IV D 2 – S 0316/21/10001 :002). |
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