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  • · Fachbeitrag · Bürokratieabbau für grenzüberschreitende Sachverhalte

    Die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht 2.0: EU-Richtlinie beschlossen

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    | Die Digitalisierung der Justiz ist auch auf EU-Ebene ein wichtiges Anliegen. Deshalb sollen auch im Bereich des Gesellschaftsrechts digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften dabei unterstützen, sich mehr auf ihr Kerngeschäft und weniger auf Bürokratie zu konzentrieren. Mit einer neuen EU-Richtlinie wird jetzt der Einsatz digitaler Werkzeuge im Gesellschaftsrecht weiter forciert. |

    1. Hintergrund der EU-Digitalisierung im Gesellschaftsrecht

    Das EU-Parlament hat am 24.4.24 den im Trilog gefundenen Kompromiss zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 bestätigt. Die Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 trägt der weiter fortschreitenden Digitalisierung Rechnung. Die Vorschriften werden ‒ vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung des Ministerrats ‒ die Verfügbarkeit von Gesellschaftsdaten erleichtern, das Vertrauen in Gesellschaften und deren Transparenz in allen Mitgliedstaaten erhöhen und eine stärkere Vernetzung der öffentlichen Verwaltungen ermöglichen. Zudem wird der Verwaltungsaufwand für Gesellschaften und andere Interessenträger in grenzüberschreitenden Situationen verringert. Dadurch wird ein Beitrag zu einem stärker integrierten und digitalisierten Binnenmarkt für Gesellschaften geleistet. Nach der finalen Zustimmung des Ministerrats und der Verkündung kann die Änderung der EU-Richtlinie in Kraft treten.

     

    1.1 Bisherige Rechtsetzungsaktivitäten auf EU-Ebene

    Seit 2017 sind in der Richtlinie (EU) 2017/1132 (14.6.17, ABL. L 169 vom 30.6.17, S. 46) u. a. Vorschriften für die Offenlegung von Gesellschaftsinformationen in Unternehmensregistern von Mitgliedstaaten zur Erhöhung der Rechtssicherheit im Binnenmarkt und ein System der Registervernetzung festgelegt, das derzeit die Register aller EU-Mitgliedstaaten verbindet. Um der digitalen Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde die Richtlinie (EU) 2017/1132 durch die Richtlinie (EU) 2019/1151 (20.6.19, ABl. L 186 vom 11.7.19, S. 80) geändert, um Vorschriften für die vollständige Online-Gründung von Kapitalgesellschaften, die Eintragung grenzüberschreitender Zweigniederlassungen und die Einreichung von Unterlagen bei Unternehmensregistern festzulegen.