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  • · Fachbeitrag · Bürokratieabbau und Verwaltungsökonomie

    Vereinfachte Anzeigepflichten bei Betrieb bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen

    von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover

    | Ob der Betrieb einer Photovoltaikanlage im anhaltenden Krisenumfeld tatsächlich ein Krisengewinn in der Gegenwart sein kann, haben wir erst aktuell betrachtet (siehe Rennar, BBP 23, 107 ). Durch die gesetzgeberischen Neuerungen des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) hat der Gesetzgeber zur Förderung von Photovoltaikanlagen aufgrund der Energiekrise erst kürzlich reagiert. Hierbei sind nach aktuellen Entwicklungen erfreulicherweise vereinfachte Anzeigepflichten gerade beim Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen zu beachten. |

    1. „Photovoltaik-Boom“ durch gegenwärtige Energiekrise

    Immer mehr Unternehmen, aber auch private Haushalte, nutzen die Energie der Sonne zur Stromerzeugung. Im März 2022 waren auf Dächern und Grundstücken bereits ca. 2,2 Mio. Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt ca. 58.400 Megawatt installiert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahm damit die Zahl der Anlagen gegenüber dem Vorjahresmonat um ca. 10,1 % zu. Die installierte Leistung stieg binnen Jahresfrist um ca. 9,7 %. Im Januar 2018, als die Zahl erstmalig erhoben wurde, waren es noch gut 1,7 Mio. Anlagen mit einer Nennleistung von ca. 42.300 Megawatt. Seitdem stieg die Zahl der Anlagen um knapp 34,0 %, während sich die installierte Leistung um ca. 38,3 % erhöhte. Mit den Photovoltaikanlagen konnten somit bereits im ersten Quartal 2022 rund 8,8 Mrd. Kilowattstunden Strom aus Sonnenlicht ins Netz eingespeist werden. Das waren ca. 34,7 % mehr als noch im ersten Quartal 2021. Damals hatten Photovoltaikanlagen 6,6 Mrd. Kilowattstunden eingespeist. Gegenüber dem ersten Quartal 2018, als noch ca. 5,4 Mrd. Kilowattstunden eingespeist wurden, ist die Netzeinspeisung um ca. 64,3 % gestiegen. Auch der Anteil der Photovoltaik an der gesamten Stromerzeugung ist gestiegen. Im ersten Quartal 2022 lag der Anteil der Photovoltaik bei ca. 6,3 % der gesamten Stromerzeugung in Deutschland. Im ersten Quartal des Vorjahres hatte der Sonnenstrom noch einen Anteil von ca. 4,7 %.

     

    Für viele private Haushalte ist Solarstrom insoweit nicht nur Energie-, sondern auch Einnahmequelle. Bereits 2020 erzielten etwa 1,4 Mio. private Haushalte ‒ das waren 3,6 % aller privaten Haushalte ‒ Einnahmen aus der Einspeisung von Solarstrom ins Netz. Die Einnahmen dieser Haushalte aus dem Stromverkauf lagen zuletzt bei durchschnittlich 174 EUR im Monat und damit in etwa gleich hoch wie im Vorjahr. Gegenüber 2014 gingen die durchschnittlichen Einnahmen jedoch um 39 % zurück.