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  • 06.05.2019 · Nachricht · Bundesfinanzministerium

    Förderung von FuE durch neues Forschungszulagengesetz

    | Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung FZulG) sieht die Einführung einer steuerlichen Forschungszulage vor, die nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteermittlung und auch nicht an der festzusetzenden Steuer ansetzt. Sie soll unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation bei allen Unternehmen gleichermaßen wirken. Vorgesehen ist die Einführung einer neuen Regelung zur steuerlichen Förderung von FuE mit ihren Komponenten Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, die bei den Personalausgaben ansetzt und für alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von deren Größe oder der Art der im Unternehmen ausgeübten Tätigkeit Anwendung findet. Die Förderung wird in einem eigenständigen steuerlichen Nebengesetz zum EStG und KStG geregelt (Referentenentwurf unter www.iww.de/s2653 ). |