· Fachbeitrag · CO2-Bilanzierung
Umsetzung der Klimaschutzanforderungen:Neue Beratungsmöglichkeiten für Steuerkanzleien
| Bei der EU-Taxonomie handelt es sich um ein Klassifikationssystem für nachhaltige Geschäftsaktivitäten. Somit ebnet die Taxonomie den Weg für eine nachhaltige Wirtschaft. Zusätzlich bilden die Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD) eine weitere Stütze der nachhaltigen Berichterstattung. Der Beitrag zeigt, für wen die Berichterstattung verpflichtend ist, wie CO 2 -Bilanzierung ‒ insbesondere durch Steuerberatungen ‒ stattfindet und welche Tools dabei helfen können. |
1. Wer fällt unter die Corporate Sustainability Reporting Directive?
Die CSRD erweitert die Nachhaltigkeitsberichterstattung und verpflichtet somit deutlich mehr Unternehmen zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten. Somit soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der finanziellen Berichterstattung auf der gleichen Stufe stehen. Ziel der CSRD ist es, Unternehmen der EU zur nachhaltigen Berichterstattung zu verpflichten und durch verbindliche Berichtsstandards mehr Transparenz zu schaffen. Für die Umsetzung der CSRD gibt es die European Sustainability Reporting Standards (kurz: ESRS). Mit den ESRS wird die Nachhaltigkeitsanalyse der Unternehmen aufgeteilt und in einzelne Standards untergliedert.
Die Einführung und Umsetzung der CSRD erfolgt stufenweise. Dabei muss die erste Berichterstattung im Rahmen der CSRD im Jahr 2025 vorliegen und bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2024.
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